AfD-Hasser lügt vor Gericht

Der unten verlinkte Artikel ist ein gutes Beispiel für unsaubere Berichterstattung: „Eine Bedrohung des damaligen AfD-Gemeinderatskandidaten Benjamin Rösch konnte das Amtsgericht Lahr nicht sehen, weshalb der Angeklagte nur wegen Beleidigung verurteilt wurde“, steht da bei Baden Online im Teaser. Das ist gleich doppelt falsch:

Zum einen hatte der Richter nur gesagt, dass sich die Bedrohung wohl nicht zweifelsfrei nachweisen lasse – was allerdings daran lag, dass der Angeklagte seine Freundin und einen Bekannten für sich hat lügen lassen. Interessantes Detail dabei übrigens: Seinen Bekannten (der in Wahrheit bei der Tat überhaupt nicht anwesend war) hat er erst als Zeugen benannt, nachdem seiner Freundin im Zeugenstand die Nerven durchgegangen waren und sie sich widersprüchlich geäußert hatte.

Tätowierte Glatzköpfe am Infostand

Zum anderen wurde er aber auch nicht wegen Beleidigung verurteilt, sondern das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 2.000 Euro eingestellt. Damit dürfte er gut gefahren sein, denn auf die Beleidigung einer Person des politischen Lebens steht nach §188 StGB bis zu drei Jahre Haft. Ich bin übrigens ein Gegner dieser Strafrechtsnorm, da ich nicht finde, dass es ein Sonderstrafrecht für Taten gegen Politiker braucht. Aber solange es das gibt, sollte gleiches Recht für alle gelten.

Das Bild, das der Angeklagte und seine Lügenzeugen von der Situation auf dem Lahrer Schlossplatz im Mai zeichneten, war ein reines Klischee: Da seien tätowierte Glatzköpfe bei unserem Infostand gewesen, die aus einer Boombox das Lied „Jetzt geht’s los, wir schieben sie alle ab“ gespielt hätten (das es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gab) und ich hätte gesagt, man solle auf Flüchtlinge schießen. Er habe dann nur gesagt „Wer auf Flüchtlinge schießen lässt, gehört selbst erschossen“.

Tatsächlich war es so, dass er mich ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass wir dort an einem AfD-Infostand unsere Wahlflyer verteilten, als „Nazi“ beschimpft und sich in die Drohung versteigert hatte, er würde mich erschießen, wenn ich gewählt werde.

Erneut als Nazis beschimpft

Dass ich seine abgelesene „Entschuldigung“ nach solchen dreckigen Lügen nicht annahm, verstand sich von selbst. Gewundert hat mich allerdings, dass sich die Justiz dermaßen auf der Nase herumtanzen lässt.

Seine Uneinsichtigkeit gab dieser Peter L. auch unmittelbar nach dem Verfahrensende zum Besten, als er zwei Zuschauer und mich vor dem Gerichtsgebäude erneut als Nazis beschimpfte. Der Staatsanwaltschaft habe ich das mitgeteilt, allerdings keinen Strafantrag gestellt, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Mal schauen, ob darauf reagiert wird.

https://www.bo.de/lokales/lahr/keine-bedrohung-prozess-um-lahrer-afd-stadtrat-beendet#