Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Lahr

(Pressemitteilung)

Die AfD-Fraktion im Lahrer Gemeinderat hat am Freitag einen Antrag für eine temporäre Nachbesetzungssperre für Personalstellen der Lahrer Stadtverwaltung eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass freigewordene Stellen unterhalb der Ebene Amts- und Abteilungsleiter grundsätzlich sechs Monate lang unbesetzt bleiben und eine Führungskraft nach frühestens acht Wochen dem Gemeinderat berichtet, wie mit der Vakanz umgegangen wird. Der Gemeinderat hat dann die Möglichkeit, eine Änderung des Stellenplans zu beschließen, um etwa aus einer Ganztagesstelle eine Teilzeitstelle zu machen oder sie komplett zu streichen. Wird der Gemeinderat nicht tätig, wird die Stelle nach Ablauf der sechs Monate regulär neu besetzt. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, im Einzelfall von dieser Nachbesetzungssperre abzusehen oder sie zu verkürzen. Die AfD-Fraktion reagiert damit auf die prekäre Finanzsituation der Stadt und die Tatsache, dass die Personalkosten mehr als 30% des städtischen Haushalts ausmachen und durch Tarifabschlüsse und regelmäßige Stellenmehrungen, zuletzt etwa bei der Ausländerbehörde, überproportional stark steigen.

Der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Benjamin Rösch, kommentiert den Antrag wie folgt:

„Alle wissen, dass es Potential für einen Stellenabbau bei der Stadt gibt. Das Problem ist nur, dass niemand weiß wo genau und dass es natürlich keine betriebsbedingten Kündigungen geben kann. Mit der temporären Nachbesetzungssperre und Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat wollen wir hier Licht ins Dunkel bringen und einen Anstoß zu einem neuen Bewusstsein geben, sowohl bei der Verwaltungsspitze wie auch bei den Mitarbeitern. Wenn Vakanzen für einen gewissen Zeitraum ausgeglichen werden müssen, ist Kreativität beim Finden effizienterer Prozesse oder auch die Bereitschaft zu sinnvollen Umstrukturierungen gefragt. Wenn wir es auf diesem Weg schaffen, die Personalkosten der Stadt mittelfristig nur um 2% zu verringern, die Vakanzen eingerechnet, wird dadurch jährlich ein siebenstelliger Betrag im städtischen Haushalt frei.“

Hier der Text des Antrages:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr möge beschließen:

Für freiwerdende Stellen unterhalb der Ebene Amts- bzw. Abteilungsleiter ergeht eine grundsätzliche Nachbesetzungssperre für sechs Monate. Frühestens acht, spätestens elf Wochen nach Beginn der Vakanz hat eine Stellungnahme seitens des zuständigen Dezernatsleiters oder des Personalleiters gegenüber dem Gemeinderat zu erfolgen, in der die Folgen der Vakanz und die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Kompensation
beschrieben werden und eine Aussage zur Dringlichkeit der Nachbesetzung getroffen wird. Wird bis vier Monate nach Beginn der Vakanz kein Antrag seitens einer Fraktion auf Streichung der Stelle aus dem Stellenplan, zur Veränderung des Stellenumfangs oder auf Verlängerung der Nachbesetzungssperre gestellt, kann die Stelle planmäßig zum Ende der sechsmonatigen Nachbesetzungssperre wieder besetzt werden.
In dringenden Fällen kann die Stadtverwaltung dem Haupt- und Personalausschuss eine ausführlich begründete Beschlussvorlage zur Verkürzung oder Streichung der Nachbesetzungssperre vorlegen, auch schon vor dem absehbaren Entstehen der Vakanz.

Begründung:

Die Personalkosten machen über 30% des städtischen Haushalts aus und steigen im Vergleich zu den sonstigen Kosten Jahr für Jahr überproportional. Bereits eine Stellenminderung um 2% würde einen siebenstelligen Betrag jährlich einsparen. Der Gemeinderat hat keine Möglichkeit ungenutzte Effizienzpotentiale konkret zu identifizieren,
vermutet jedoch ihr Vorhandensein. Somit muss eine Möglichkeit gefunden werden, sozialverträglich im laufenden Betrieb durch die Dezernatsleiter solche Potentiale zu identifizieren. Hierfür eignen sich natürlich entstandene Stellenvakanzen, indem die betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung durch eine Nachbesetzungssperre temporär gezwungen werden, Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Für Fälle in denen eine Kompensation offensichtlich unmöglich ist, wird der Stadtverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, die Verkürzung oder sogar Streichung dieser Nachbesetzungssperre zu beantragen. Sofern weder der Gemeinderat bis vier Monate nach Entstehen der Vakanz noch die Stadtverwaltung mit einem Antrag auf Änderung des Stellenplans tätig werden, läuft die
Nachbesetzungssperre automatisch nach sechs Monaten aus, womit der Gremienaufwand auf konkrete Fälle reduziert wird.