Von „AfD-Schmierlappen“ und Staatsanwälten

Chapeu an die Staatsanwaltschaft Göttingen, die sich, anders als ihre Kollegen in Bamberg und anderswo, so klar für die Meinungsfreiheit einsetzt, auch wenn ein durch §188 StGB besonders geschützter Politiker wie ich, als „AfD-Schmierlappen“ bezeichnet wird.

Das meine ich nicht ironisch! Wegen „Schmierlappen“ fällt mir doch kein Zacken aus der Krone. Auch „Schwachkopf“ oder „Pinocchio“ würde ich ganz sicher aushalten ohne danach unruhig zu schlafen.

Und für die Menschen in der Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaft ist es eine gute Nachricht, dass sie jetzt wissen, dass es wohl in Ordnung ist, wenn sie im Parteizusammenhang auf Facebook einen Politiker als 《Partei》-Schmierlappen bezeichnen.

Es lebe die Freiheit!

Ergänzung: Auf Facebook hat ein Kommentator darauf hingewiesen, dass es ja gerade drei Staatsanwälte aus Göttingen waren, die in der US-Sendung „60 Minutes“ einen Auftritt hatten, in dem sie sich darüber lustig machten, dass Menschen, denen man wegen des reinen Verdachts eines Meinungsdelikts das Handy wegnimmt, davon sehr geschockt seien, weil auf den Handys ja ihr ganzes Leben ist und dass das noch viel schlimmer sei, als die echte Strafe (wenn sie denn verurteilt werden).

Jetzt frage ich mich: Hat die Staatsanwaltschaft Göttingen dazugelernt? Hatte dieser Kaffeeröster einfach nur Glück? Oder ist in Göttingen nicht jeder vor dem Gesetz gleich? Auf jeden Fall muss ich doch auch Göttinger davor warnen, es diesem Verwirrten gleich zu tun (sofern es nicht gegen einen AfD-Politiker geht).