Kein XXL-Landtag in Baden Württemberg!

Viele wissen es noch nicht: Wir haben in Baden-Württemberg ein neues Wahlrecht. Es wird nicht mehr wie bis 2021 mit nur einer Stimme gewählt, sondern wie bei der Bundestagswahl mit zwei Stimmen.

Die zweite Stimme entscheidet über die prozentuale Zusammensetzung des Landtages. Alle Parteien, die hier über 5% kommen, erhalten anteilig zu ihrer Zweitstimmenzahl Sitze im Landtag. Mit der ersten Stimme wählt man dagegen einen Kandidaten im Wahlkreis. Wer hier mehr als die anderen Wahlkreiskandidaten jeweils erhält, ist in den Landtag gewählt.

An der prozentualen Sitzverteilung für die Parteien ändert sich durch die Erststimme aber nichts, nur unter Umständen etwas an der Größe des Landtages.

Denn insgesamt gibt es 70 Landtagswahlkreise und grundsätzlich 120 Sitze im Landtag. Wenn nun aber eine Partei – und danach sieht es im Fall der CDU aus – die meisten der 70 Wahlkreise gewinnt, dann hat sie damit mehr Sitze, als ihr nach der Zweitstimme zustünden. Angenommen die CDU würde 60 Wahlkreise gewinnen und hätte bei den Zweitstimmen 29%, dann hätte sie etwa 25 Abgeordnete zuviel. Für diese überschüssigen Abgeordneten erhalten dann die anderen Parteien entsprechend ihres Wahlergebnisses Ausgleichssitze.

Im genannten, durchaus realistischen Beispiel hieße das, dass der Landtag erst um 25 CDU-Abgeordnete (Überhangsmandate) und dann um nochmal mindestens 50 Abgeordnete der anderen Parteien (Ausgleichsmandate) auf dann fast 200 statt 120 Abgeordnete anwachsen würde.

Genau deshalb bitte ich auch um Ihre Erststimme, denn jedes AfD-Direktmandat bedeutet drei Abgeordnete und damit Millionenkosten für den Steuerzahler weniger!